Sehenswert in Ehrenbreitstein – der Junkerhof

Charlottenstrasse 50

In der Charlottenstraße fällt ein schönes barockes Gittertor auf, das zu dem heute noch erhaltenen einzigen Gebäudes des Junkerhofes gehört. Der Junkerhof ist seit der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts urkundlich als Besitz der Ritter von Helfenstein erwähnt. Mit dem Erlöschen des Geschlechtes der Helfensteiner kam der Hofbesitz im Jahre 1579 an zwei Schwiegersöhne: an die Junker von Wrede und von Hunolstein. Er blieb in ihrem Besitz bis zum Jahre 1695.

Mit vielen anderen Hausern Ehrenbreitsteins waren auch die Hofgebäude während des 30jährigen Krieges im Jahre 1636 niedergebrannt. De Junker ven Wrede und von Hunolstein hatten den Hof neu aufbauen lassen. 1695 erwarb der Kurfürst Johann Hugo von Orsbeck den Junkerhof und ließ ihn zeitweise als Geflügelhof für die kurfürstliche Residenz nutzen.

Im 18. Jh wurde an dieser Stelle eine Dienstwohnung für den Oberjägermeister gebaut (s. dazu aber auch unten). 1988 wurde das baufällige Gebäude dann abgerissen und originalgetreu wieder aufgebaut. Zuerst diente es der Stadt Koblenz als Nebenstelle des Sanierungsamtes, heute ist es Sitz der Polizeiaußenstelle Ehrenbreitstein.

Das heute wieder vor dem Anwesen aufgestellte Tor wurde auf Anregung der Dähler Ortsring-Vereinigung und Beschluß des Kulturausschusses im März 1998 wieder vor dem Gebäude aufgestellt. Der Ortsring erklärte sich daraufhin bereit, einen Teil der Kosten für die Aufstellung zu übernehmen. Auch das Land Rheinland-Pfalz hat einen Zuschuss beigesteuert: Immerhin stammt der Aufsatz des schmiedeeisernen Tores noch aus der Zeit des 18. Jahrhunderts.

Fotos: Kurt Singer 24.04.2022

Kürzlich erreichte mich der Gästebucheintrag von Herrn L. Klepper. Seine Ahnen wohnten im 18. Jahrhundert in diesem Haus, und sein Ururgroßvater war Proviantmeister in Ehrenbreitstein.Es war also damals das Kleppersche Haus. Er vermutet, dass es sich nicht um die Pläne für einen Neubau, sondern vielleicht für einen Umbau handelt.

Er stellte mir diese Pläne aus der damaligen Zeit, also dem 18. Jahrhundert, zur Verfügung mit der Einwilligung zur Veröffentlichung.