Der Straßenverkehr in Ehrenbreitstein.
Die Verkehrssituation in Ehrenbreitstein ist nicht ganz unproblematisch. Einerseites gilt es, den Interessen der Bewohner, Erwachsenen wie Kindern, Rechnung zu tragen, andererseits gilt es auch, den berechtigten Interessen von ansässigen Betrieben, Ärzten, Gastronomen und Künstlern gerecht zu werden. Und das betrifft auch und hauptsächlich den Straßenverkehr. Derzeit ist der größte Bereich in Ehrenbreitstein, vom Kapuzinerplatz bis zum Wendehammer der Hofstraße und vom Obertal bis zum Kolonnenweg, eine verkehrsberuhigte Zone, in welcher das Fahren und Parken nur nach den vorgegebenen Punkten der Straßenverkehrsordnung erlaubt ist: Fahrgeschwindigkeit maximal Schrittgeschwindigkeit, Parken nur in eingezeichneten Parktaschen. Das steht so in der StVO, scheint aber vielen Autofahrern total unbekannt zu sein. Aber auch Rad- und Mopedfahrer haben sich daran zu halten, was auch diesen unbekannt zu sein scheint.
Ich möchte auf diesen Seiten versuchen, das, was in Gesetzen und Verordnungen steht, nach meinem Verständnis aufzuzeigen. Ich glaube nämlich, daß es möglich sein muß, aus deutschen Gesetzen und deutschen Verordnungen in Kenntnis der deutschen Sprache die richtigen Schlüsse zu ziehen. Daß das nicht immer möglich ist, zeigen die vielen Gerichtsurteile, die mit normalem Verständnis nicht zu lesen sind.