Wo in meinen Augen die Beschilderung schlicht falsch ist

Ich wiederhole an dieser Stelle, wie ein verkehrsberuhigter Bereich auszuschildern ist und danach, wie er in Ehrenbreitstein tatsächlich ausgeschildert wird.
Der verkehrsberuhigte Bereich wird durch das Verkehrszeichen 325.1 angekündigt
und durch das Verkehrszeichen 325.2 aufgehoben.
Kapuzinerplatz

Hier scheint alles, wie es in der StVO vorgegeben ist. Die Schilder stehen beidseitig eines Einfahrbereiches. Aber ist damit auch klar, wie der Bereich anzusehen ist, der vor dem Kapuzinerhaus zum Kapuzinerplatz hin einfahrbar ist, und zwar, bevor man die beiden Schilder passiert hat?? (es gibt ja keine Strassen, sondern nur eine Sonderfläche. Gehört damit also der Kapuzinerplatz überhaupt zum verkehrsberuhigten Bereich?)

Einfahrt am Junkerhof

Hier ist wohl nichts zu kritteln, die Schilder entsprechen der StVO.

Einfahrt am Bornskrug

Auch hier sind beide Schilder vorhanden.

Im Uhrzeigersinn weiter jetzt die Darstellung einer Unterbrechung. Diese findet vor der Kreuzkirche statt und beendet bzw. beginnt den verkehrsberuhigten Bereich für den privaten Platz der Pfarrgemeinde. Dieser ist jeweils mit den beiden vorgeschriebenen Schildern ausgestattet.
Einfahrt am Kolonnenweg

Auch hier stimmt meines Erachtens die Beschilderung nicht. Es ist wieder nicht das Verkehrszeichen 325.1 vorhanden, das den Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches anzeigt, sondern nur das Schild „Einfahrt verboten“, allerdings für Fahrräder frei. Die haben sich also nicht an die Schrittgeschwindighkeit zu halten.