Wo in meinen Augen die Beschilderung schlicht falsch ist
Hier scheint alles, wie es in der StVO vorgegeben ist. Die Schilder stehen beidseitig eines Einfahrbereiches. Aber ist damit auch klar, wie der Bereich anzusehen ist, der vor dem Kapuzinerhaus zum Kapuzinerplatz hin einfahrbar ist, und zwar, bevor man die beiden Schilder passiert hat?? (es gibt ja keine Strassen, sondern nur eine Sonderfläche. Gehört damit also der Kapuzinerplatz überhaupt zum verkehrsberuhigten Bereich?)
Hier ist wohl nichts zu kritteln, die Schilder entsprechen der StVO.
Auch hier sind beide Schilder vorhanden.
Auch hier stimmt meines Erachtens die Beschilderung nicht. Es ist wieder nicht das Verkehrszeichen 325.1 vorhanden, das den Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches anzeigt, sondern nur das Schild „Einfahrt verboten“, allerdings für Fahrräder frei. Die haben sich also nicht an die Schrittgeschwindighkeit zu halten.