Bauplanung und Ausführung

Nach dem Territorialprinzip gab es in der preußischen Armee drei Ingenieurbrigaden mit je einem Oberbrigadier. Die Brigaden wiederum bestanden aus zwei Festungsbrigaden und drei Pionierabteilungen. Dem Ingenieurkorps oblagen die Erstellung der Detailplände, und sie hatten auch die Bauleitung. Einem Platzingenieur unterstand jeweils der Bauplatz, und jedes Festungswerk bzw. jeder Bauabschnitt war einem bauleitenden Ingenieur unterstellt. Unter seiner Leitung arbeiteten Ingenieuroffiziere an Entwürfen und Kostenanschlägen. Ehemalige Unteroffiziere der Armee fungierten als Bauschreiber und Wallmeister.

Als Aufseher und Vorarbeiter wurden ehemalige länger dienende Pioniere rekrutiert, während einfache Soldaten zu Schanzarbeiten herangezogen wurden.

Wenn die Arbeitskräfte nicht ausreichten, wurden auch zivile Arbeitskräfte herangezogen, teilweise im Frondienst. Im Frieden erhielten sie dafür einen geringen Arbeitslohn, während im Kriegsfall kein Arbeitslohn vorgesehen war. In Ehrenbreitstein erfolgte die Zahlung oft gar nicht, und die Arbeiter konnten ihre Ansprüche nur durch massive Proteste, unterstützt von der Zivilverwaltung, durchsetzen. Letztendlich wurde ganz auf Zwangsdienste verzichtet.
Im September 1816 begann die Anwerbung von Tagelöhnern, wie dem „Bericht über die Festungsarbeiten von Coblenz“ aus dem Kriegsarchiv Wien vom Juli 1818 zu entnehmen ist.

Nachdem in der näheren Umgebung keine Arbeitskräfte mehr für den Bau der Festung verfügbar waren, begann eine weiträumigere Anwerbung. In den Niederlanden wurden Arbeiter und Maurer für Backsteinarbeiten geworben, in Tirol neben Maurern auch Steinhauer.

Die Arbeitskräfte konnten sich zu einer (freiberuflichen) Gemeinschaft zusammenschließen. Die Anzahl der in einer „Schacht“ genannten Kolonne tätigen Maurer durfte während der Vertragslaufzeit nicht verändert werden. „Schacht“ leitet sich ab von dem gebräuchlichen Tiefbaumaß, der „Schachtrute“.  Sie entspricht dem Maß von 4,454 cbm. Dies galt als Tagesleistung eines guten Maurers. Ausscheidende Arbeiter mußten vom Unternehmer bzw. Maurermeister sofort ersetzt werden.

Unternehmer oder Maurermeister wurden nicht als selbstständig angesehen, sondern erhielten Lohn als Aufseher vor Ort. Sie mussten die Güte der Arbeit überwachen, und die Maurer wurden durch Akkordlohn zu hoher Arbeitsleistung angespornt. Man war auf ein stetes Arbeitstempo angewiesen und wollte dieses durch solche Maßnahmen sicherstellen.

Wöchentlich wurden die Ergebnisse überprüft. Wenn diese nicht den gestellten Anforderungen entsprachen, musste das Werk wieder abgerissen und neu gebaut werden, was dann allerdings nicht mehr zusätzlich bezahlt wurde. Das bedeutete, dass nicht abgenommene Arbeiten zu einem empfindlichem finanziellen Verlust führte.