Tempo 30 in sensiblen Bereichen im Stadtgebiet

Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit der innerörtlichen Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im unmittelbaren Bereich vor sensiblen Einrichtungen geschaffen. Das sind Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildende Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheime und Krankenhäuser. Die Untere Straßenverkehrsbehörde das ganze Koblenzer Stadtgebiet daraufhin untersucht und aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs vor insgesamt 24 Einrichtungen die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h streckenbezogen angeordnet.

Nun beginnt die Umsetzungsphase, bei der noch im ersten Halbjahr 2021 vor 23 Einrichtungen die neue Beschilderung angebracht werden kann.

Vor folgenden Einrichtungen wird künftig die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert:
Ehrenbreitstein

– Kath. Spiel- und Lernstube Heilig Kreuz (Brentanostraße)