Eine Landesverordnung für Bewohnerparken legte die Parkgebühren für Bewohnerparkplätze einheitlich fest auf maximmal 30,70 € pro Fahrzeug. Dies wurde im März 2023 aufgehoben. Die neue Landesverordnung sieht vor, dass Kommunen eigene Gebührenordnungen für das Bewohnerparken festlegen können.
In Koblenz legen dies der OB und die Verwaltung fest, der Stadtrat hat kein Mitbestimmungsrecht. Diese undemokratische Vorgehensweise soll dazu führen, dass die Parkgebühren um ein Vielfaches steigen. War in Ehrenbreitstein bisher der Jahresausweis für den Höchstbetrag von 30,70 € zu haben, wird er ab 2024 nach der Größe des Fahrzeuges berechnet. Länge x Breits x 0,55 x 52 ist der neue Jahrebetrag. Maßgeblich sind die im Fahrzeugschein eingetragenen Werte.
Nimmt man ein durchschnittliches Mittelklassefahrzeug wie den VW Golf 8, so ergeben sich 4,28 x 1,78 x 0,55 x 52 = rund 218,- Euro, also mehr als das 7fache des bisherigen Preises. Alle Achtung, Koblenz. Da kommt nicht einmal die Gas- oder Stromteuerung mit. Und das irre daran ist: die Parktaschen sind einheitlich groß, da spielt die Größe des Fahrzeuges, das darin parkt, gar keine Rolle. Der Smart nimmt genau so viel Platz weg wie der Range Rover, nämlich genau eine Parktasche.
Es gibt übrigens eine Mindestgebühr von 100 (einhundert) Euro.
Bestehende Parkausweise sind weiterhin gültig. Die Neuberechnung erfolgt erst dann, wenn der Anwohnerparkauseweis nach dem 29. Februar 2024 abläuft.
Danke Herr Oberbürgermeister, für Ihren Dienstwagen zahlen Sie ja keine Parkgebühren, danke Verwaltung.