Ehrenbreitstein mausert sich zum Paradies für Wohnmobile und deren Besitzer oder Betreiber. Statt für einen ausgewiesenen Stellplatz eine Pacht von 40-60 Euro monatlich zu zahlen, kann man hier als Wohnmobilbesitzer das sehr kostengünstige Anwohnerparken in Anspruch nehmen. Der Unterschied ist natürlich gewaltig, 30,- Euro im Jahr ist ein Spottpreis dagegen. Kann man das wirklich?

Dabei werden auch die Parkplätze in Anspruch genommen, für die ein Parkschein aus dem Automaten zu lösen ist, allerdings darf man aufgrund der Ausnahmegenehmigung mit dem Anwohnerparkschein auch auf solchen Parkplätzen kostenlos und unbeschränkt parken. Dass diese Plätze allerdings dauerhaft durch Wohnmobile belegt werden, widerspricht dem Grund für die Parkscheinpflicht. Diese dient dazu, mit der Begrenzung der Parkdauer eine Reihe von Parkflächen für Besucher von Ehrenbreitstein, z.B im Ärztehaus oder bei Gewerbebetrieben, nutzbar zu machen. Eine Dauerbelegung steht dem allerdings entgegen. Dazu kommt, dass die Dauerbelegung durch eine Eigenreservierung der Parkfläche vorgenommen wird, indem der Platz beim Wegfahren mit dem Wohnmobil sofort durch den eigenen PKW belegt wird. Eine Nutzung durch andere Verkehrsteilnehmer wird so verhindert.

Eine Anfrage bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Koblenz hat ergeben,  dass für Wohnmobile einer bestimmten Größenordnung kein Anwohnerparkschein ausgestellt wird. Das Parken ist  nur innerhalb der markierten Parkflächen erlaubt. Da diese Parktaschen eine Länge von 4 m haben, parkt ein Wohnmobil mit einer Länge von 5,99 m eindeutig auch außerhalb dieser Fläche.

Um den Zweck der Parkscheinpflicht zu erfüllen, aber auch, um diese teilweise als Verkehrshindernis wahrzunehmenden Fahrzeuge dauerhaft zu verhindern, könnte die Stadt an diesen wenigen Parkflächen das Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Pkw unter einem Zeichen 314 (Zusatzzeichen 1010-58) anbringen. Dann wäre der Zweck wirklich erfüllt, denn eine Dauerbelegung durch größere Fahrzeuge steht dem entgegen.