Bei der Sanierung der Lielsgasse in den letzten Tagen wurden gleichzeitig die bisherigen Bremsschwellen entfernt. Für einige Autofahrer wird das eine erfreuliche Tatsache sein, für den Straßenverkehr in der Gasse ist es ein herber Rückschlag. Bisher haben die Schwellen verhindert, dass in der Lielsgasse wie überall mit erhöhtem Tempo gefahren wird. Dies entfällt jetzt, und mancher Autofahrer fühlt sich nicht mehr eingeengt und wird die Gasse schneller passieren als bisher.Ich habe das zum Anlass genommen, den folgenden Brief zu verfassen und zu versenden:

An den Herrn Oberbürgermeister das Stadt Koblenz
An alle Ratsfraktionen der Stadt Koblenz
An den Ortsring Ehrenbreitstein

Ehrenbreitstein, ein Stadtteil als Verkehrsberuhigter Bereich

Ich glaube, dass es in Deutschland selten sein dürfte, dass der komplette Innenbereich eines Stadtteils zur „Verkehrsberuhigten Zone“ erklärt wurde. Wir Einwohner sollten so sicher sein, dass übermäßiger Fahrzeugverkehr ferngehalten und die Fahrgeschwindigkeit so herabgesetzt wird, dass Fußgänger, insbesondere Kinder, keiner Gefährdung durch den Straßenverkehr ausgesetzt sind.

Dieses Ziel wird in Ehrenbreitstein nur bedingt erreicht, weil meiner Meinung nach bereits bei der Planung und dem Bau des Bereichs Fehler gemacht wurden. Die Verwaltungsvorschriften sagen u.a. aus:

„Das bedeutet, der verkehrsberuhigte Bereich muss baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht.“

Dies ist optisch auf der gesamten Hofstraße und an der Einmündung vom Kapuzinerplatz bis zur Humboldtstraße nicht gegeben. Hier wird im Gegenteil der Eindruck erweckt, es handele sich um eine Straße mit der Folge, dass es ständig zu Missverständnissen bezüglich der Vorfahrtsregelung kommt.

Dass es bisher nicht zu Unfällen kam, ist der Tatsache zu verdanken, dass die meisten Autofahrer zwar nicht die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit einhalten, aber das Fahrtempo doch erheblich drosseln.

Weiterhin ist dieser optische Eindruck die Ursache dafür, dass besonders auswärtige Autofahrer den Randstreifen für eine Parkfläche ansehen und diese auch so nutzen. Das ist tagtäglich ebenfalls in der Hofstraße, besonders im Bereich des Ärztehauses, zu beobachten. Zwar wurde das Falschparken durch verstärkte Kontrollen des Ordnungsamtes eingedämmt, aber nicht abgestellt.

Um das Fahrtempo abzusenken, sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Der oben zitierte Satz wird ergänzt: „In der Regel wird dies durch einen niveauausgleichenden Ausbau (Pflasterung), Pflanzbeete oder Pflanzkübel, wechselseitige Parkstände, Plateau-Aufpflasterungen und Einengungen erreicht.“ Hier ist so gut wie nichts geschehen, was sicher auch der Enge in den Straßen geschuldet ist.

Zwar ist der Durchgangsverkehr nicht grundsätzlich verboten, weil der Bereich ja keine Anliegerstraße ist. Aber um den Durchgangsverkehr aus den Gebieten bzw. Straßen herauszuhalten, können zusätzlich folgende Maßnahmen ergriffen werden:

 

  • oftmals werden Sackgassen angelegt.
  • die Einfahrt wird nur von einer Seite aus erlaubt.
  • die Wohnverkehrsstraße wird durch eine Fußgängerzone geteilt, wie z. B. in der Regensburger Maximilianstraße.

(Zitate aus Wikipedia unter „Verkehrsberuhigter Bereich).

Eine Einbahnstraßenregelung würde sich mit Sicherheit positiv auf die Fahrzeugentwicklung auswirken, denkbar wären als Einbahnstraßen neben der bereits eingerichteten Humboldtstraße die Friedrich-Wilhelm-Straße, Wambachstraße und Lielsgasse.

Einer Verminderung der Fahrgeschwindigkeit dienen auch Bremsschwellen, wie sie an der Einfahrt zur Hofstraße am Kapuzinerplatz und bis vor wenigen Tagen in der Lielsgasse vorhanden sind bzw. waren. In der Lielsgasse hat man im Zuge der Straßensanierung diese Bremsschwellen jetzt entfernt und so dem fröhlichen Tempofahren wieder Vorzug gegeben. Für mich unverständlich, sie sind ausdrücklich als „Bremsmittel“ vorgesehen.

Um den Verkehrsteilnehmern die Geschwindigkeit mit Schrittgeschwindigkeit näher zu bringen, könnte man auch an den Einfahr-/Ausfahrtstellen des VB spezielle Schilder anbringen, wie dies z.B. die Ortsgemeinde Wallertheim in Rheinhessen macht:

Zwar ist dieses Schild in der StVO nicht ausdrücklich vorgesehen, aber es ist nirgendwo verboten., es als Zusatz anzubringen. Für viele Autofahrer, die mit der StVO bzgl. des Verkehrsberuhigten Bereiches nicht vertraut sind, besonders unsere ausländischen Mitbürger, die vielleicht nie einen deutschen Führerschein gemacht haben, wäre das ein sinnvoller Hinweis auf die wichtigen Bestimmungen.

Ich bin weder ein besorgter Bürger noch ein Warner für Ehrenbreitstein. Aber gewisse Tatsachen lassen mich daran zweifeln, ob hier für oder gegen die Einwohner von Ehrenbreitstein gehandelt wird, wenn gesetzliche Bestimmungen leichtfertig gehandhabt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Singer
Koblenz, am 27. Juni 2023 als digitalen Brief versendet.