Was bedeutet: „Pegel“?

Pegelstände richtig lesen und anwenden

Was besonders in den heißen Sommermonaten – der Hochsaison für Bootsfahrer und Bootsfahrerinnen – ein großes Thema ist, beschäftigt manche Wassersportregion ganzjährig: niedrige Pegelstände und eine nur begrenzte Befahr- oder Beschiffbarkeit von Gewässern.

Insbesondere Gewässerabschnitte wie der frei fließende Rhein sind immer wieder von den niedrigen Pegelständen betroffen und machen es der Sport- und Berufsschifffahrt schwer. Eine durchgängige und ausreichende Fahrrinnentiefe wurde daher gefordert. Jeder Schiffsführer muss den Stand des Pegels an der Pegellatte am Uferrand ablesen können.

Pegellatte

Doch was sagt der angegebene Pegelwert überhaupt aus? Die erste Annahme, die einem hier in den Sinn kommt, ist auch gleich die Falsche, denn es handelt sich nicht um die eigentliche Wassertiefe des Gewässers! Der Bezugspunkt des Pegels ist der Pegelnullpunkt (PNP), der sich auf Meeresniveau (NN) bezieht. Der Pegelnullpunkt wird immer etwas unter dem niedrigsten, über eine lange Zeit gemessenen Wasserstand eines Gewässers festgesetzt, damit auch bei niedrigem Wasserstand keine negativen Werte auftreten. Somit ist der Pegelnullpunkt von Gewässer zu Gewässer unterschiedlich. Die Flusssohle, also der Grund des Gewässers liegt noch weiter unterhalb des Nullpunktes.

Im abgebildeten Beispiel beträgt der Pegel aktuell 7,48 m und liegt damit bei 107,48 m über Normalnull (NN). Da die Flusssohle auf 97,59 NN liegt, beträgt die gesamte Wassertiefe beim aktuellen Wasserstand aber nicht 5,47 m sondern sie liegt tatsächlich bei 9,89 m. Denn der Pegelnullpunkt (Pegelstand 0,00) liegt in diesem Beispiel noch 2,41 Meter über der eigentlichen Flusssohle oder auch Grund des Gewässers mit 97,59 m ü NN.

Der Pegelnullpunkt für Koblenz ist 57,667 m NN.

Pegelnullpunkt

Gleichwertiger Wasserstand (GIW)

Da aufgrund von Strömungen und dem mitgetragenen Schlamm und Geröll sich die Rheinsohle immer wieder ändert, wird der GlW alle zehn Jahre neu festgesetzt. Grundsätzlich kann der aktuell gültige GlW eines jeden Streckenabschnitts des Rheins auf der Webseite der WSV eingesehen werden. Dieser Wert ist insbesondere für die Berufsschifffahrt wichtig, da hierauf die Beladungsmengen der Frachtschiffe basieren.

Eine Besonderheit bei den Pegelständen gilt für den Rhein, da dieser aus gestauten und somit regulierten Abschnitten und frei fließenden Abschnitten besteht. Die Fahrrinnentiefe wird hier auf den Gleichwertigen Wasserstand (GIW) bezogen. Der Gleichwertige Wasserstand (GlW) ist ein Bezugswasserstand, von dem aus die vorhandenen oder angestrebten Wassertiefen des Rheins ermittelt werden können. Der Gleichwertige Wasserstand gibt die Mindestfahrrinnentiefe wieder, der bei gleichwertigem niedrigem Abfluss an den einzelnen Pegeln längs des Rheins garantiert wird. In Düsseldorf beträgt der GlW beispielsweise 97 cm und hat eine Fahrrinnentiefe von 250 cm. Sinkt der Pegel auf 88 cm, beträgt die garantierte Fahrrinnentiefe noch: 250 cm – (97 cm – 88 cm) = 241 cm.

 

Giw