B 42 - Baustelle 2026

Nach vielen Jahren wird die "Folterstrecke" zwischen Ehrenbreitstein und Urbar endlich saniert. Ob die Sanierung des Bahnhofes Ehrenbreitstein und Umwandlung zum vorübergehenden Hauptbahnhof oder etwas anderes der Grund ist - wir freuen uns auf eine glatte Bundesstraße.

Allerdings sorgt die Einmündung Charlottenstraße auf die B42 für Verwirrung. Es ist rechtlich nicht klar, ob ein Abbiegen aus Ehrenbreitstein nach rechts Richtung Urbar erlaubt ist. Ich habe das zum Anlass genommen, folgende Anfrage an dasTiefbauamt der Stadt Koblenz gerichtet:

 

Sehr geehrte Damen und Herren.

Wir machen uns Gedanken darüber, ob das Rechtsabbiegen aus der Charlottenstraße in Richtung Urbar/Vallendar erlaubt ist.

Dafür sprechen:
- Straßenmarkierung ist für das Rechtsabbiegen geeignet
- wegweisende Beschilderung zeigt die Ortschaften im Norden
(Foto 1)

dagegen spricht:
- in der Lichtanlage gibt es sowohl bei rot als auch bei gelb und grün einen Richtungspfeil nach links.
Das bedeutet: Sie müssen in Richtung des Pfeils fahren (Abbiegepflicht)
(Foto 2)

Wegweiser
Pfeil gr

Für manche Autofahrer stellt dies ein Problem dar. Was ist nun richtig? Abbiegen erlaubt oder nicht?

 

Auf die Antwort bin ich gespannt.