Die Verteilung von Parkflächen in der bewirtschafteten und verkehrsberuhigten Zone.

A = Parkdeck Süd unter der B42
B = Parkdeck Nord unter der B42
C = nichtbewirtschaftete Parkplätze mit Parkscheibe
D = Kostenpflichtiger Privatparkplatz der Deutschen Bahn

Die gesamte rot umrandete Fläche ist parkraumbewirtschaftetes Gebiet und verkehrsberuhigte Zone. Wichtig: auch das Blindtal, hier nicht umrandet, gehört zur verkehrsberuhigten Zone und ist ebenfalls mit den Schildern 325.1 und 325.2 gekennzeichnet.

Die Straßenverkehrsordnung nennt fünf Punkte, die es innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches zu beachten gilt:

  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Aber Hand aufs Herz: Wer weiß auf Anhieb, wie schnell Schrittgeschwindigkeit ist? Antwort: 4-7 km/h.
Ja, richtig, vier bis sieben Kilometer pro Stunde!

 

Lfd NummerOrt/StrasseAnzahlDavon BehinderteParkerlaubnis
AParkdeck Süd1156
BParkdeck Nord632
CHelfensteinstr.51Parkschein
DDB Parkplatz59Parkschein
1Kurve gegenüber LIDL
sehr bedenklich
50Parkausweis
2Hofstraße133Parkschein
3Am Markt2+20Parkschein
4Lielsgasse20Parkschein
5Am Platz40Parkausweis
6Am Markt/Wambachstr.110Parkschein
7Obere Wambachstr.3 + 10Parkausweis
8Fr-Wilh-Str.50Parkausweis
9Kapuzinerstr.20Parkausweis
10Humboldtstr.120Parkschein
11Bückerplatz2+20Parkschein
12Kolonnenweg40Parkschein
13Helfensteinstr.10Parkausweis
14Helfensteinstr.10nicht gekennzeichnet